Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21.VB-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35000
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,35000)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.08.2021 - VerfGH 55/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,35000)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,35000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,35000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision in einem Entschädigungsrechtsstreit

  • doev.de PDF

    Ausreichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde; Verletzung von Grundrechten durch die Nichtzulassung eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - VerfGH 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21
    Die Verfassungsbeschwerde muss auf diese Weise, weil der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist, die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, DVBl 2021, 260 = juris, Rn. 6, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).

    Die Begründung der Verfassungsbeschwerde darf sich nicht in der Rüge fehlerhafter Sachverhaltswürdigung oder eines Verstoßes gegen einfaches Recht erschöpfen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, DVBl 2021, 260 = juris, Rn. 6, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 73/20.VB-1, juris, Rn. 3).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21
    a) Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs kommt ein Verstoß gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht, wenn ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nachkommt und die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 19).

    Spricht aber vieles dafür, dass die Voraussetzungen der Rechtsmittelzulassung vorliegen, so verlangt eine die Zulassung dennoch ablehnende Entscheidung eine nachvollziehbare Begründung, die erkennen lässt, dass die Rechtsauffassung des Gerichts auf sachgerechten Erwägungen beruht (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 19).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 42/20

    Verfassungsbeschwerde in einer versicherungsrechtlichen Streitigkeit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21
    Inhaltlich muss ein Beschwerdeführer für eine ordnungsgemäße Begründung substantiiert darlegen, dass die von ihm behauptete Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts möglich ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11, und vom 16. März 2021 - VerfGH 121/20.VB-1, juris, Rn. 8).

    Die Verfassungsbeschwerde muss auf diese Weise, weil der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist, die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, DVBl 2021, 260 = juris, Rn. 6, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 121/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Berufungsentscheidung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21
    Inhaltlich muss ein Beschwerdeführer für eine ordnungsgemäße Begründung substantiiert darlegen, dass die von ihm behauptete Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts möglich ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11, und vom 16. März 2021 - VerfGH 121/20.VB-1, juris, Rn. 8).

    Insoweit bedarf es einer ins Einzelne gehenden, argumentativen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 121/20.VB-1, juris, Rn. 8).

  • OLG München, 22.01.1999 - 21 U 6698/98

    Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Gegendarstellungsrechtsstreit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21
    Im Hinblick auf das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 22. Januar 1999 (Az. 21 U 6698/98, NVwZ-RR 1999, 548 = juris) liege ein klassischer Fall der Divergenz im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO vor.

    In den Gründen geht das Gericht nicht nur auf eine Übertragung der Vertretung im Geschäftsbereich des Justizministers ein, die für die seinerzeit handelnde Bezirksregierung allerdings nicht einschlägig war, sondern lässt im Ergebnis auch offen, ob sich eine Vertretungskompetenz des zuständigen Ministers aus Art. 55 LV ergibt (vgl. OLG München, Urteil vom 22. Januar 1999 - 21 U 6698/98, NVwZ-RR 1999, 548 = juris, Rn. 41).

  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1012/11

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21
    Entsprechendes gilt, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 BvR 1012/11, WM 2011, 2155 = juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unzureichend

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21
    Fehlt eine solche Begründung und finden sich auch sonst keine Anhaltspunkte dafür, aufgrund welcher Überlegungen das Gericht von der Zulassung abgesehen hat, ist im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Entscheidung grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Nichtzulassung auszugehen, wenn die Zulassung des Rechtsmittels objektiv nahe lag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2020 - 2 BvR 1206/19, WM 2020, 1975 = juris, 22).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - VerfGH 131/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21
    In einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung muss er sich dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung und den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandersetzen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 10, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 12/20.VB-2, juris, Rn. 13).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 21/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21
    Die Auslegung und Anwendung des maßgebenden einfachen Rechts einschließlich des Prozessrechts sind grundsätzlich alleinige Aufgaben der zuständigen Fachgerichte (VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 21/20.VB-2, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 22/21

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21
    Vielmehr muss die Begründung bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Mai 2021 - VerfGH 22/21.VB-1, juris, Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 69/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung zur Duldung der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 12/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 73/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Steuerrechts

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 53/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Vielmehr muss sie bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 7, vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 10, und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 12).

    Daraus folgt, dass die einfach-rechtlich fehlerhafte Handhabung der Zulassungsvorschriften für sich alleine noch keinen Verfassungsverstoß begründet (siehe BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 345/16, NJW 2016, 3295 = juris, Rn. 15; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 19, vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 10, und vom 12. März 2024 - VerfGH 49/21.VB-1, juris, Rn. 22).

    Erleichterte Begründungsanforderungen können allenfalls dann zum Tragen kommen, wenn die Gründe für eine Berufungszulassungsentscheidung vollkommen im Dunkeln liegen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 11 m. w. N.).

    Insoweit lässt die Verfassungsbeschwerde unberücksichtigt, dass es anstelle ausdrücklicher Zulassungserwägungen auch genügen kann, wenn sich aus sonstigen Ausführungen des Gerichts Anhaltspunkte dafür ergeben, aufgrund welcher Überlegungen es von der Rechtsmittelzulassung abgesehen hat (siehe VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Vielmehr muss sie bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 7, vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 10, und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 12).

    In einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung muss er sich dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandersetzen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 8, und vom 4. April 2022 - VerfGH 125/21.VB-3, juris, Rn. 11).

    Ein Verstoß gegen die beiden Gewährleistungen kommt nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in Betracht, wenn ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nachkommt und die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 10 m. w. N., und vom 16. Mai 2023 - VerfGH 106/22.VB-1, ZfSch 2023, 561 = juris, Rn. 15).

    Die einfach-rechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften genügt für einen Verfassungsverstoß nicht (VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 10).

    Die Behauptung des Beschwerdeführers, das Oberlandesgericht habe die Revision ohne jede Begründung nicht zugelassen, woraus gegebenenfalls auf eine verfassungswidrige Nichtzulassung des Rechtsmittels gefolgert werden könnte (siehe VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 11), trifft nicht zu.

    Damit liegen schon an dieser Stelle ausreichende Anhaltspunkte (vgl. zu diesem Erfordernis VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 11) dafür vor, aufgrund welcher Überlegungen das Gericht von der Revisionszulassung abgesehen beziehungsweise eine Entscheidung im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO für zulässig gehalten hat.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    Vielmehr muss die Begründung bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 7, vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 10, und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 12).

    In einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung muss er sich dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandersetzen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 8, und vom 31. Januar 2023 - VerfGH 120/22.VB-2, juris, Rn. 6).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 191/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisungen von Ablehnungsgesuchen

    Vielmehr muss die Begründung formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen (VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 7).

    Die Auslegung und Anwendung des maßgebenden einfachen Rechts einschließlich des Prozessrechts sind grundsätzlich alleinige Aufgaben der zuständigen Fachgerichte (VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 8).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 143/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen

    Vielmehr muss die Begründung bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 7, vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 10, und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 12).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - VerfGH 6/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend zivilrechtliche Ansprüche nach einem

    Sie konkretisiert ihn dann aber nicht weiter und legt eine erforderliche objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 12 [dort zur Revisionszulassung], und vom 29. August 2023 - VerfGH 40/23.VB-1, juris, Rn. 10) des § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Alt. 3 ZPO nicht dar.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 58/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Wohnungsdurchsuchung

    Vielmehr muss die Begründung bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 7, und vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 95/21

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Dies wäre aber erforderlich gewesen, um die Möglichkeit aufzuzeigen, dass die Rechtsauffassung des Amtsgerichts sachlich nicht zu rechtfertigen, sondern objektiv willkürlich ist, das heißt unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht